Tennis ist auch nach Gesetzesanpassung zur Infektionslage weiterhin erlaubt
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Tennis darf weiter gespielt werden.
Es gilt weiterhin, dass Einzel erlaubt ist und gespielt werden darf, aber kein Doppel. In Regionen und Kommunen, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 herrscht gilt laut der offiziellen Erklärung der Bundesregierung hinsichtlich des Individualsports: „ Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.“
Die Ausnahme: „Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.“
„Wir freuen uns sehr, dass Tennis weiter gespielt werden darf“, betont TNB-Präsident Raik Packeiser. „Sport ist essenzieller Bestandteil für ein gesundes Leben. Unsere Strategie im Winter ist aufgegangen, da alle Vereine, Spieler und Trainer sich an die Vorgaben gehalten haben. Das wird nun belohnt. Bitte halten Sie sich auch weiterhin konsequent an die Hygieneregeln.“
Weiterhin gilt auch, dass Regularien des Landes oder einzelner Kommune stärkere Einschränkungen definieren können. „Wir bitten unsere Vereine, jederzeit die Regelungen vor Ort im Blick zu behalten“, betont Raik Packeiser.
Was der Beschluss für die Durchführung der Punktspiele im TNB bedeutet, ist derzeit noch nicht voraussehbar und abhängig von der Entwicklung in den nächsten Wochen. Aktuell gilt weiterhin die Verschiebung des Beginns der Sommerserie auf Ende Mai.
Der Vorstand