für die Mitglieder des TC Uelsen.eV
Aufhebung des Status Hochinzidenzgebiet für den Landkreis
Grafschaft Bentheim mit Wirkung ab Freitag, 21. Mai 2021
Damit fällt der Landkreis unter die aktuellen Verordnungen des Lan-des Niedersachsen für Inzidenzwerte zwischen 35 – 100.
Für uns als Tennisverein ergeben sich folgende Veränderungen:
- A) Erwachsenenbereich:
- a) Einzel darf ohne Beschränkungen gespielt werden.
- b) Doppel/Mixed darf ohne Beschränkungen nur gespielt werden, wenn Mitglieder aus nicht mehr als zwei Haushalten auf dem Platz stehen.
- c) für alle anderen Doppel/Mixed-Begegnungen gilt sowohl im nor-malen Spiel- als auch im Punktspielbetrieb eine Nachweispflicht über
den persönlichen negativen Corona-Status. Dieser kann erbracht wer-den
- ca) durch den Status „vollständig geimpft“,
- cb) durch den Status „Genesene(r),
- cc) durch einen negativen Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter
als 24 Stunden sein darf,
- cd) durch einen zugelassenen Selbsttest, der vor Ort unter Beteili-
gung einer weiteren Person durchgeführt werden muss.
Neben der für alle Nutzer der Tennisanlage geltenden Eintragung in die ausliegenden Anwesenheitskontrolllisten (oder luca-Erfassung) ist
die Personengruppe nach c) dazu verpflichtet, sich in die ebenfalls ausliegende Zusatzliste für Doppel/Mixed einzutragen. Ein Muster ist diesem Infobrief beigefügt.
Wir haben uns für diese spezielle Erfassungsliste entschieden, weil wir zeitlich nahtlose Kontrollen durch eine von uns beauftragte Per-son im Sinne aller Beteiligten vermeiden möchten.
Deshalb: Wir müssen uns auf Eure Eintragungen unbedingt verlas-
sen können, weil
uns eine genau festgelegte Nachweispflicht trifft. Zudem haben wir mit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden zu rechnen. Verstöße da-gegen würden für alle sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen.
- d) Clubraum, die Umkleideräume und Duschen bleiben bis auf Wei-teres geschlossen.
- e) der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Tennisanlage nicht erlaubt. Getränke können in geschlossenen Behältnissen ausge-geben werden, wenn der Verzehr außerhalb der Tennisanlage er-folgt.
- f) die obigen Regeln gelten auch für Trainer*innen und Mannschafts-betreuer*innen.
- B) Jugendbereich
- a) Training darf mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten
- Lebensjahr in Gruppen von bis zu 30 Personen unter Beachtung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt werden.
- b) Wichtig: Für Jugendliche ab 18. Lebensjahr gilt der Nachweis eines negativen Corona-Status nach den Regeln für Erwachsene.
- c) Für Trainer*innen und Betreuer*innen gilt wie bei den Erwachse-nen und Jugendlichen ab 18 die Vorlage eines negativen Corona-Sta-tus.
- C) Abstands- und Hygieneregeln sowie Anwesenheitskontrolle
- a) Auf der Außenplatzanlage gilt nach wie vor – außer auf den Spiel-feldern – die Einhaltung der AHA-Regeln (insbesondere die Masken-pflicht).
Leider können wir noch nicht den uneingeschränkten Spielbetrieb verkünden. Wir hoffen jedoch, dass der Inzidenzwert in der Graf-schaft Bentheim recht bald unter 35 fällt. Dann dürfen wir alle aufatmen und mit wenigen Ausnahmen zur Normalität zurückkeh-ren.
Selbstverständlich werden wir die Entwicklung der Corona-Lage auch weiterhin eng verfolgen und uns sofort bei wichtigen Verände-rungen melden.
Der Vorstand